Wir alle haben uns, weiß Gott wie oft schon, über die Hundehaufen auf den Berliner Bürgersteigen geärgert. Niemand von uns, der sich nicht schon mal gefragt habe, wo denn der süssliche Duft herkommt, der ihn plötzlich umgibt.
Aber wer weiß eigentlich, dass die Anlage der Berliner Bürgersteige, auch Trottoirs genannt, über die Hundesteuer finanziert wurde?
Im Jahr 1824 legten Lutter & Wegner vor ihrem Weinrestaurant ein Trottoir an, welches den Gefallen Friedrich Wilhelm III. fand.
Auf Betreiben des Magistrats sollten im Jahr 1828 die Leipziger Straße, die Jägerstraße, die Neue Friedrichstraße und die Königsstraße so ein Trottoir erhalten, welches die anwohnenden Bürger zu zahlen hatten. Diese wehrten sich aber gegen den Beschluss und man kam mit dem Magistrat von Berlin zu der Übereinkunft, dass 2/3 der Trottoir-Baukosten vom Magistrat zu tragen seien und 1/3 durch die Hauseigentümer an den betreffenden Straßen. Leider war aber die Stadtkasse – wie auch heute noch – leer, so dass 1829 die Hundesteuer eingeführt wurde, um die Kosten für die Bürgersteige zahlen zu können.
Muss man sich also heute fragen, ob diese Steuer den Hunden – gewissermaßen als Finanziers – auch gewisse Rechte, wenn auch stinkende, einräumt?
Übrigens war E. T. A. Hoffmann schon zwei Jahre tot, als Lutter & Wegner das Trottoir anlegen ließ.